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Sie möchten kirchlich heiraten …. – damit entscheiden sie sich wie viele andere Paare, ihrer Liebe durch die Ehe einen öffentlichen und verbindlichen Charakter zu geben. Ihr gemeinsamer Lebensweg soll von Gott begleitet werden. Sie machen vor Gott und der versammelten Gemeinde deutlich, dass sie eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und was sie sich gegenseitig bedeuten. Was ist zu beachten, wenn Sie kirchlich heiraten möchten?
Das Wichtigste ist zunächst eine frühzeitige Terminplanung. Da eine Hochzeit auch für uns eine besondere und aufwändige Feier ist, kann eigentlich immer nur eine Trauung am gleichen Tag stattfinden in unseren beiden Gemeinden in Ober- und Niederkrüchten.
Wenn Sie in einer der beiden Kirchen St. Martin oder St. Bartholomäus heiraten möchten, nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig Kontakt mit unserem Pfarrbüro auf, um den Hochzeitstermin abzusprechen. Bitte denken Sie auch daran, dass eine kirchliche Trauung immer erst nach der standesamtlichen Trauung stattfinden kann.
Kirchliche Hochzeiten werden in beiden Gemeinden in der Regel samstags, sowohl vormittags als auch nachmittags (bis 14.00 Uhr müssen wir begonnen haben) gefeiert.
Wenn beide Brautleute bisher weder standesamtlich noch kirchlich verheiratet waren, beide getauft sind und einer christlichen Kirche angehören, steht nach der entsprechenden Terminabsprache der kirchlichen Hochzeit normalerweise nichts im Weg.
Bei Sondersituationen (z.B. zivile Vorehe bei einem Partner, Scheidung, Kirchenaustritt eines Partners) nehmen Sie bitte unbedingt mit uns sofort Kontakt auf, um alle notwendigen Formalitäten zu klären, bevor Sie mit den weiteren Planungen beginnen. Eine kirchliche Trauung kann und darf nur der Pfarrer des aktuellen Wohnortes der Braut oder des Bräutigams (bzw. beider Brautleute) durchführen. Wenn Sie nicht in Nieder- oder Oberkrüchten wohnen, Sie aber eine besondere Beziehung zu unserer Gemeinde haben, weil es Ihre Heimatkirche ist oder Sie in unserer Gemeinde aktiv sind, kann Ihr Wohnortpfarrer eine sog. „Delegation“ aussprechen, so dass eine Hochzeit auch bei uns möglich ist.
Alle Brautpaare, die im Laufe eines Jahres bei uns heiraten möchten, sind zur Teilnahme an einem „Eheseminar“ gebeten, bei dem es um folgende Themen geht:
Im Traugespräch mit dem Priester wird zunächst das sog. „Ehevorbereitungsprotokoll“ erstellt. Hinter diesem Ausdruck verbirgt sich lediglich die amtliche Aufnahme der Namen und Daten der Brautleute, die Prüfung, ob es kirchenrechtliche Hindernisse für eine Trauung gibt (z.B. eine Vorehe eines Partners) und ob beide Partner zu einer kirchlichen Ehe entschlossen sind.
Für diese Formalitäten benötigen Sie:
Im zweiten Teil des Traugespräches werden mit Ihnen Ihre Wünsche und Ideen zur Gestaltung des Gottesdienstes besprochen und (mit Hilfe einer Vorbereitungsmappe) Ihr Traugottesdienst zusammengestellt.
Die Trauungsfeier in der Kirche kann sowohl in Form eines Wortgottesdienstes (ohne Kommunionfeier) als auch als Eucharistie gefeiert werden.
Ist einer der Partner evangelisch, kann die Trauung auch als „Gemeinsame kirchliche Trauung“ (‚Ökumenische Trauung‘) gefeiert werden, an der sowohl der katholische als auch ein evangelischer Geistlicher teilnehmen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall auch rechtzeitig Kontakt zum evangelischen Pfarrer bzw. zur evangelischen Pfarrerin Ihrer Wahl auf.
Wir nehmen in unserer Gemeinde keine Gebühren für eine kirchliche Trauung. Auch die normalen Dienste von Küster(in) und Organist(in) sind für die Mitglieder unserer Gemeinde mit keinen Zusatzkosten verbunden.
Sollten Sie jedoch eine besondere musikalische Gestaltung wünschen, die von unserem Kirchenmusiker einen erhöhten Aufwand erfordert (Zusatzproben mit Solisten, Einstudieren von besonderen Werken), bitten wir Sie, die Entlohnung für diesen Mehraufwand vorher abzusprechen. Des Weiteren tragen die Brautpaare die Kosten für den Blumenschmuck in der Kirche.