GdG-Rat

Nach Gründung der ‚Gemeinschaften der Gemeinden‘ (GdG) im Bistum Aachen im Jahr 2007, arbeiteten die Pfarren zunächst mit aus den Pfarrgemeinderäten entsandten Mitgliedern im ‚Kooperationsgremium‘ (s.a. Vereinbarung der GdG Brüggen - Niederkrüchten‘) der GdG zusammen.

Im Jahr 2013 wurden zum ersten Mal dann im Bistum GdG Räte gewählt, durch dessen Mitglieder die einzelnen Pfarren und ihre örtlichen Pfarreiräte im Gremium vertreten sind.

Der GdG-Rat ist nun verantwortlich für die die „grundlegenden Fragen der Pastoral" der Gemeinschaft der Gemeinden. Hier wird informiert, beraten und soweit möglich entschieden u.a. über die Gottesdienstordnung, die weitere Nutzung der kirchlichen Gebäude, das Pastoralkonzept, die Zusammenarbeit mit der evangelischen Schwesterkirche und den Religionsgemeinschaften, die Mitbeteiligung von Laien an der Leitung der Gemeinden, die Verantwortung für den Dienst am Nächsten.
Der GdG-Rat ist darüber hinaus auch Ort des Austausches und der Planung, welche pastoralen Aufgaben und Neuausrichtungen sich in der nächsten Zeit für die Gemeinschaft der Gemeinden abzeichnen. Er nimmt das gesamte Territorium der Gemeinschaft in den Blick. Er schaut auf die verschiedenen kirchlichen Orte der Gemeinschaft wie Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, Ordensgemeinschaften, Verbände, Sozialstationen, Einrichtungen, Initiativen, Institutionen. Die Aufgaben des GdG-Rats, die Zusammensetzung seiner Mitglieder und die Arbeitsweise ist grundgelegt in der ‚Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden‘.

 

Vereinbarung zur Bildung der Gemeinschaft der Gemeinden Brüggen – Niederkrüchten

Pastoralkonzept GdG Brüggen-Niederkrüchten