… Im Wasser und im heiligen Geist wurdest du getauft. Der Herr vollende an dir, was er in der Taufe begonnen hat …
Der Tod ist immer ein tiefer Einschnitt ins Leben. Wer das Sterben eines nahestehenden Menschen betrauert, dem scheint vieles andere nebensächlich. Ein mir naher, ein geliebter Mensch ist nicht mehr da und kann durch nichts und niemand ersetzt werden. Dies zu begreifen und zu akzeptieren fällt dann sehr schwer.
Nach einiger Zeit wird dann aber auch die Frage spürbar, was nun zu tun ist?
Falls dies bis dahin noch nicht geschehen sein sollte, so ist nun ein Arzt zu rufen, der den Tod feststellen und dokumentieren muss. Sodann wäre auch der Kontakt mit einem Beerdigungsinstitut angezeigt, das mit Ihnen die weiteren Schritte abspricht.
Es ist nun zunächst überhaupt nicht notwendig, dass ein Verstorbener sofort aus dem Kreis der Familie oder seiner vertrauten Umgebung abgeholt wird. Nach dem Gesetz dürfen Verstorbene in einer Wohnung bis zu 36 Stunden verbleiben. Eine solche Zeit kann hilfreich sein, weil sie nach aller Aufregung und Betriebsamkeit, ein bewusstes Abschiednehmen und Verarbeiten der Trauer möglich macht.
Im Pfarrbüro und im Schriftenstand der Kirche gibt es für diesen Zeitraum auch eine kleine Gebetshilfe, mit der im Haus noch eine kleine Feier gestaltet werden kann.
Der Bestatter wird sich nach der Kontaktaufnahme mit Ihnen umgehend mit der Pfarre in Verbindung setzen, um den Beerdigungstermin und weitere Wünsche des Verstorbenen oder der Familie abzustimmen. Vor der Beerdigung wird sich dann der Priester oder Diakon, der die Feier hält, mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie besuchen.
Für die Bestattung gibt es im Wesentlichen zwei Formen: die Erdbestattung (im Sarg) und die Urnenbestattung. In der Regel ist hier der Wille des Verstorbenen entscheidend. Diese Wünsche stimmen Sie bitte mit dem Beerdigungsinstitut ab.
Bei der Erd- oder Urnenbestattung findet in der Regel in drei Stationen statt:
Es ist jedoch auch möglich, dass der Sarg bzw. die Urne zum Gottesdienst in die Kirche gebracht werden. So ist der Verstorbene in ‚seiner’ Gemeinde auch noch einmal präsent und er würde nach den Verabschiedungsgebeten noch in der Kirche, gleich zu seinem Grab gebracht und beigesetzt.
Die Kirche und unsere Pfarrgemeinden legen großen Wert darauf, dass das Gedächtnis der Verstorbenen gepflegt wird. So ist es wichtig, dass es einen Ort gibt, – das Grab – an den wir zurückkehren können, um der Verstorbenen zu gedenken, wo ihr Namen zu lesen ist und sie im Gedächtnis und der Erinnerung bleiben. Deshalb ist von einer anonymen Bestattung aus guten Gründen abzuraten.
Das Gedächtnis der Verstorbenen pflegen wir auch in der Feier des Gottesdienstes. Dies können die Angehörigen in fast jeder Feier der Messe erbitten. Der Name des Verstorbenen wird dazu in den Pfarrbrief aufgenommen und in der Feier verlesen. So ist er für die ganze betende Gemeinde noch einmal gegenwärtig. Besondere Gedenken sind das ‚Sechswochenamt’ und das ‚Jahrgedächtnis’. Darüber hinaus gedenken wir aller Verstorbenen der letzten zwölf Monate in einer besonderen Feier nachmittags am Allerheiligentag.
Für alle, die noch leben ……
Wir bitten dich für uns selbst,
die durch den Tod so vieler Menschen
geprüft und angefochten werden.
Dass wir uns nicht dem Schmerz überlassen,
dass er uns nicht den Atem nimmt und einsam macht.
Gib, dass wir wieder Mut fassen,
uns diesem Leben anzuvertrauen.
Für alle, die blindlings weitermachen
und ihren Schmerz nicht zulassen können,
dass sie aufgerichtet werden
in ihrer Verzweiflung.
Für alle, die leben müssen
mit einem leeren Platz an ihrer Seite,
für alle, die trauern
um ein Kind, das sie verloren haben,
um einen Freund, der jetzt in ihrem Kreise fehlt,
um einen Verlust, für den es keine Worte gibt.
Für alle, die durch Krankheit
von ihrer Umgebung ausgeschlossen sind
und auf sich selbst zurückgeworfen.
Für alle, die in Streit mit andern leben
und keinen Ausweg sehen.
Für alle, die entmutigt sind
durch die Härte der Menschen,
dass sie das Lebenslicht nicht hassen,
dass sie das Böse
nicht für stärker halten als das Gute,
sondern ihr Herz ohne Verbitterung
offen halten in Hoffnung und Erwartung.
Und für alle, die sterben,
ohne dass jemand um sie trauert,
für alle, die verloren gingen
in Krieg oder Gefangenschaft,
für alle, die zu Tode vereinsamt sind:
Du mögest sie hören
und in deinem Herzen bewahren.
Huub Oosterhuis