Seit dem Jahr 2014 ist unsere GdG Brüggen - Niederkrüchten auf dem Weg, das Konzept unseres Bistums zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt vor Ort umzusetzen. Es fanden Schulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt, die mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, sowohl im hauptamtlichen als auch im ehrenamtlichen Bereich. Nun möchten wir über den nächsten Schritt im Hinblick auf die Umsetzung des Präventionskonzepts informieren. Hierzu sieht die Präventionsordnung des Bistums die Benennung einer Präventionsfachkraft für alle kirchlichen Rechtsträger vor, die Angebote oder Dienste mit bzw. für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene (behinderte, kranke und alte Menschen) bietet. Ausgenommen sind die Kindertagesstätten, die über eine eigene Kraft verfügen.
Die Aufgaben der Präventionsfachkraft werden wie folgt beschrieben:
Sie kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen und kann Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige darüber informieren; im konkreten Verdachtsfall koordiniert sie die weiteren Schritte und Hilfen.
Sie fungiert als Ansprechpartner für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt;
Sie benennt aus präventionspraktischer Perspektive Fort- und Weiterbildungsbedarf;
Sie ist Kontaktperson vor Ort für den Präventionsbeauftragten der Diözese Aachen.
Leider ist derzeit diese Stelle nicht besetzt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter: www.praevention-bistum-aachen.de