Die Kirchengemeinde ist rechtlich eine ‚Körperschaft des Öffentlichen Rechts‘. Sie ist damit eine selbständige ‚Juristische Person‘ mit eigenen Rechten und Pflichten.
Der eigentliche und gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde ist der Kirchenvorstand. Alle Rechtsgeschäfte der Kirchengemeinde (z.B. Verträge) sind nur wirksam, wenn Sie vom Vorsitzenden des Kirchenvorstands (oder seinem Stellvertreter) und zwei Kirchenvorstandsmitgliedern unterschrieben und mit dem Amtssiegel des Kirchenvorstands versehen sind.
Der Kirchenvorstand ist zuständig für die Verwaltung des Vermögens, der Gebäude und Grundstücke. Zum 01.01.2010 hat der Bischof von Aachen die Gründung von Kirchengemeindeverbänden im Bistum verfügt. Beide Kirchenvorstände St. Bartholomäus und St. Martin haben ihren Beitritt zum Kirchengemeindeverband Brüggen-Niederkrüchten erklärt. Das Personal der Kirchengemeinden und die beiden ‚Offenen Jugendeinrichtungen sind seit diesem Zeitpunkt auf diesen Kirchengemeindeverband übertragen worden.
Seit dem 01.01.2010 ist der Kirchenvorstand damit nur noch zuständig für:
Der Kirchengemeindeverband Brüggen-Niederkrüchten dagegen ist zuständig für:
Der Kirchenvorstände bestehen aus dem Pfarrer (als Vorsitzenden) und den gewählten Mitgliedern. Die Zahl der Kirchenvorstandsmitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Der Kirchenvorstand St. Bartholomäus hat acht; der Kirchenvorstand St. Martin sechs gewählte Mitglieder. Die Amtszeit dauert sechs Jahre, wobei alle drei Jahre jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt werden, so dass immer eine Ausgewogenheit zwischen neuen und erfahrenen Kirchenvorstehern besteht.
Der Pfarrgemeinderat entsendet einen Vertreter als beratendes Mitglied (ohne Stimmrecht).
Die Sitzungen des Kirchenvorstands sind nicht öffentlich. Die vom Kirchenvorstand aufgestellten Kirchenrechnungen liegen nach der Prüfung durch das Bischöfliche Generalvikariat jeweils drei Wochen im Pfarrbüro zur Einsicht aus.
Die Kirchenvorstände St. Bartholomäus und St. Martin haben nach ausführlichen Beratungen im Jahr 2006 bereits auch den Beitritt der Kirchengemeinden zum Verwaltungszentrum Kempen/Viersen – Krefeld beschlossen.
St. Bartholomäus, Niederkrüchten
St. Martin, Oberkrüchten